Zeitliche Voraussetzungen eines Abstandsverstoßes
Das OLG Oldenburg hat erneut seine bisherige Rechtsprechung bezüglich der zeitlichen Voraussetzungen eines Abstandsverstoßes bestätigt.
Im Einzelnen ging es erneut um die Frage, wie lange ein Abstandsverstoß vorliegen muss. Die Wiedergabe der Dauer der Abstandsunterschreitung ist daher notwendig, da es Verkehrssituationen geben könne, die für kurze Augenblicke zu einem geringen Abstand führen können, ohne dass dies eine schuldhafte Pflichtverletzung des Betroffenen darstellt.
Daher ist es wichtig, dass eine Änderung der Verkehrssituation vor der Messung nicht vorliegen darf, die dem Betroffen zu Unrecht belastet.
Der Gesetzlichen Regelung ist keine Angabe zu entnehmen, welcher zeitliche Dauer des Verstoßes begründen muss. Der Norm ist lediglich zu entnehmen, dass eine Unterschreitung des Sicherheitsabstands zu irgendeinem Zeitpunkt vorliegen muss.
Konkrete Strecken- oder Zeitangeben, wie lange der Verstoß andauern soll, damit dieser mit einem Bußgeldbescheid geahndet wird, hat das Gericht nicht genannt. Es beschränkte sich darauf, dass im konkreten Fall jedenfalls nicht ersichtlich sei, dass eine besondere Verkehrssituation vorlag, die den Betroffenen dazu ohne sein Verschulden veranlasst hat, den Sicherheitsabstand kurzzeitig zu unterschreiten.
Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich nicht einheitlich. Es werden auch zurückgelegten Strecken von bis zu 300 Meter oder Zeitspannen von bis zu 3 Sekunden vertreten.
Bei der Auswertung eines Abstandsverstoßes ist regelmäßig die Aufzeichnung des Verstoßes auszuwerten und zu überprüfen, ob eine besondere Situation vorlag, die ohne Verschulden des Betroffenen diesen dazu veranlasst hatte, den Sicherheitsabstand kurzzeitig zu unterschreiten.
Aus diesem Grund ist wichtig, dass der Betroffene die ihm vorgeworfene Abstandsunterschreitung durch einen Spezialisten überprüfen lässt. Wir sind gerne bereit Ihnen zu helfen und den Ihnen vorgeworfenen Verstoß der Missachtung des Sicherheitsabstandes zu überprüfen und soweit die Voraussetzungen vorliegen gegen diesen erfolgreich vorzugehen.
Die Rechtsanwälte Zipper & Partner sind in Bußgeldverfahren gerade auch bei Abstandsverstößen bundesweit für ihre Mandanten tätig. Sie prüfen die Bußgeldbescheide, die Verstöße auf formelle und materielle Unrichtigkeiten.
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